Bezirksgemeinde
Die Bezirksgemeindeversammlung ist die Legislative auf Bezirksebene. Ihr obliegen verschiedenste Befugnisse, insbesondere
- der Erlass der Bezirksordnung und anderen Rechtssätzen
- die Festsetzung des Voranschlags und des Steuerfusses
- die Genehmigung von Nachtragskrediten
- die Genehmigung der Rechnung
- die Kenntnisnahme des Finanzplans
An der Bezirksgemeinde werden Geschäfte beraten, welche anschliessend zur Abstimmung an die Urne überwiesen werden, wie z.B.
- die Erteilung von Ausgabebewilligungen (ehemals Verpflichtungskredit) sowie deren Erhöhung (Zusatzkredit)
- der Erwerb und die Veräusserung von Grundstücken
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- Mittwoch, 23. April 2025, 19.30 Uhr, Maihofsaal, Schindellegi (Rechnung 2024)