Vermittleramt

Einem zivilrechtlichen Gerichtsverfahren geht grundsätzlich das Schlichtungsverfahren vor dem Vermittler voraus. (In anderen Kantonen wird diese Aufgabe vom Friedensrichter wahrgenommen; "Vermittler" ist die schwyzerische Bezeichnung.) Der Vermittler versucht, die Parteien auszusöhnen, d.h. zu schlichten bzw. die Klage ohne Weiterzug an das Gericht zu erledigen. Gelingt das Schlichtungsgesuch nicht, kann der Vermittler bis zu einem Streitwert von CHF 2'000.00 auf Antrag der klagenden Partei einen Entscheid fällen. Im weiteren hat der Vermittler bis zu einem Streitwert von CHF 5'000.00 die Möglichkeit, den Parteien einen Urteilsvorschlag zu unterbreiten. Wenn ein Entscheid nicht dem Kantonsgericht unterbreitet und ein Urteilsvorschlag nicht abgelehnt wird, tritt er in Rechtskraft.

Das Schlichtungsverfahren ist grundsätzlich kostenpflichtig.

Das Schlichtungsverfahren ist erforderlich bei

  • Arbeitsrechtlichen Streitigkeiten
  • Nachbarrechtlichen Streitigkeiten
  • Erbrechtlichen Streitigkeiten
  • Zivilrechtlichen Streitigkeiten
  • Forderungen

Der Vermittler ist nicht zuständig bei

  • Mietrechtlichen Streitigkeiten
  • Scheidungsverfahren

Für mietrechtliche Streitigkeiten ist die Schlichtungsbehörde zuständig.

Termine nach vorgängiger Vereinbarung.

Vermittler

Albert Schönbächler
Vermittler

Tel. 044 786 73 40
E-Mail

Simone Brändli
Vermittler-Stellvertreterin

Tel. 044 786 73 41
E-Mail

André Veya
Vermittler-Stellvertreter

Tel. 044 786 73 42
E-Mail

Kontakt

Vermittleramt Höfe
Rebhaldenstrasse 13
8807 Freienbach
Tel. 044 786 73 40
E-Mail