Erbschaftsamt
Bei einem Todesfall sind Angehörige oft plötzlich mit vielen verschiedenen formalen Auflagen konfrontiert. Tätigkeiten, wie die Regelung der Bestattung und Meldungen an verschiedene Ämter nehmen viel Zeit in Anspruch. Öffentliche und private Stellen wie Kirche, Soziale Dienste und Pro Senectute können informieren und unterstützen.
Das Erbschaftsamt und der Einzelrichter des Bezirks Höfe sind zuständig für bestimmte, von Bund und Kanton zugewiesene Aufgaben.
Termine nach vorgängiger Vereinbarung: Tel. 044 786 73 49 oder E-Mail
Kontakt
Erbschaftsamt Höfe
Rebhaldenstrasse 13
8807 Freienbach
Erbenruf / Call for Heirs
Call for Heirs Hill Robert Kenneth
Erbenruf vom 16. Juni 2026 / Frist: 12 Monate / Ablauf der Frist: 1 Jahr ab Publikationsdatum
Call for Heirs from 16 June 2026 / Deadline: 12 months / Deadline expires: one year after the publication date
