Bezirksgericht
Der Bezirk Höfe ist Träger der Rechtspflege im Bezirk Höfe.
Das Bezirksgericht Höfe ist die Gerichtsinstanz für alle Zivilsachen sowie für Strafsachen.
Der Gerichtskreis des Bezirksgerichts Höfe umfasst die 3 Gemeinden Freienbach, Wollerau und Feusisberg.
Zuständigkeiten
Zivilsachen
Das Bezirksgericht entscheidet in erster Instanz alle Streitigkeiten, deren Streitwert CHF 30'000.00 übersteigt oder nach der Natur der Sache nicht geschätzt werden kann.
Der Einzelrichter beurteilt Streitigkeiten bis zu einem Streitwert von CHF 30'000.00, Familien- und Partnerschaftsachen, Miet-, Arbeits- und Konsumentensachen, die vereinfachten Verfahren, die summarischen Verfahren sowie die Rechtshilfebegehren in Zivilsachen.
Der Gerichtspräsident ist untere Aufsichtsbehörde in Schuldbetreibungs- und Konkurs-Sachen und Aufsichtsbehörde gegenüber den Schlichtungsbehörden des Bezirks.
Strafsachen
Das Bezirksgericht beurteilt unter Vorbehalt der Zuständigkeit des Einzelrichters, der Staatsanwaltschaft und des kantonalen Strafgerichts Verbrechen und Vergehen.
Der Einzelrichter beurteilt Anklagen betreffend Übertretungen und Einsprachen gegen Strafbefehle der Staatsanwaltschaft.
Organisation
Gerichtspräsident
- lic.iur. HSG Lukas Burlet, LL.M.
Richter/Richterinnen
- lic.iur. Ivo Kümin, Vizepräsident
- MLaw Monika Kessler-Kälin, Vizepräsidentin
- Karl Bürgi
- Markus Gresch
- lic.iur. Oliver Streiff
- Salome Dübendorfer
Kammer 1 (Zivil- und Strafsachen)
- Vorsitz: Präsident oder Vizepräsident/in
- Mitglieder: Karl Bürgi, Salome Dübendorfer
Kammer 2 (Zivil- und Strafsachen)
- Vorsitz: Präsident oder Vizepräsident/in
- Mitglieder: Markus Gresch, lic.iur. Oliver Streiff
Einzelrichter
- lic.iur. HSG Lukas Burlet, LL.M.
- lic.iur. Ivo Kümin
- MLaw Monika Kessler-Kälin
Gerichtsschreiber/Gerichtsschreiberinnen
- lic.iur. Gabriele Schöb Reinhard, Erste Gerichtsschreiberin
- Dr.iur. Caroline Barwitz-Guhl
- lic.iur. Liliane Erdin-Regenass
- MLaw Evelyne Fracheboud
- MLaw Nadia von Euw
- MLaw Julia Saner
Das Bezirksgericht Höfe tagt nach Massgabe der Auslastung in Vollbesetzung oder in Kammern. Die Kammern tagen alternierend, vorbehältlich abweichender Zuweisung aus sachlichen Gründen. Die Fälle werden dem Gesamtgericht oder den Kammern gemäss den genannten Kriterien durch den Präsidenten zugewiesen.
Die Mitglieder des Gerichts sind Ersatzrichter in den Kammern, denen sie nicht ordentlicherweise angehören.
Anforderungsprofil und Orientierungshilfe für nebenamtliche Mitglieder des Bezirksgerichts
Kontakt
Bezirksgericht Höfe
Rathaus
Roosstrasse 3
8832 Wollerau
Briefadresse: Bezirksgericht Höfe, Postfach 136, 8832 Wollerau
Tel. 044 786 73 73
Fax 044 786 73 74
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Bankverbindung:
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IBAN CH30 0077 7007 4430 5595 3
BIC KBSZCH22
Anfahrt mit dem Auto:
von Zürich bzw. Chur via Autobahn A3:
Ausfahrt Wollerau, Richtung «Wollerau-Zentrum», nach ca. 200 m befindet sich auf der rechten Seite das Rathaus (vor dem Postgebäude), Parkplätze beim Rathaus sowie im Parkhaus im Zentrum.
Anfahrt mit der Bahn:
SOB-Bahnhof Wollerau Bahnhofstrasse (500m) oder
SBB-Bahnhof Richterswil via Bus 175 oder 176 nach Wollerau