Vermittleramt
Einem zivilrechtlichen Gerichtsverfahren geht grundsätzlich das Schlichtungsverfahren vor dem Vermittler voraus. Der Vermittler versucht, die Parteien auszusöhnen, d.h. zu schlichten bzw. die Klage ohne Weiterzug an das Gericht zu erledigen. Gelingt das Schlichtungsgesuch nicht, kann der Vermittler bis zu einem Streitwert von CHF 2'000.00 auf Antrag der klagenden Partei einen Entscheid fällen. Im weiteren hat der Vermittler bis zu einem Streitwert von CHF 5'000.00 die Möglichkeit, den Parteien einen Urteilsvorschlag zu unterbreiten. Wenn ein Entscheid nicht dem Kantonsgericht unterbreitet und ein Urteilsvorschlag nicht abgelehnt wird, tritt er in Rechtskraft.
Das Schlichtungsverfahren ist erforderlich bei
- Arbeitsrechtlichen Streitigkeiten
- Nachbarrechtlichen Streitigkeiten
- Erbrechtlichen Streitigkeiten
- Zivilrechtlichen Streitigkeiten
- Forderungen
Der Vermittler ist nicht zuständig bei
- Mietrechtlichen Streitigkeiten
- Scheidungsverfahren
Das Schlichtungsverfahren ist grundsätzlich kostenpflichtig.
Vermittler
Peter Ziltener | Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! | 043 888 12 51 |
Albert Schönbächler (Stellvertreter) | Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! | 043 888 12 52 |
André Veya (Stellvertreter) | Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! | 043 888 12 53 |
Kontakt
Vermittleramt Höfe
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Postfach 335
8832 Wollerau SZ
Tel. 043 888 12 51
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