Erbschaftsamt

Bei einem Todesfall sind Angehörige oft plötzlich mit vielen verschiedenen formalen Auflagen konfrontiert. Tätigkeiten, wie die Regelung der Bestattung und Meldungen an verschiedene Ämter nehmen viel Zeit in Anspruch. Öffentliche und private Stellen wie Kirche, Soziale Dienste und Pro Senectute können informieren und unterstützen.

Das Erbschaftsamt und der Einzelrichter des Bezirks Höfe sind zuständig für bestimmte, von Bund und Kanton zugewiesene Aufgaben.

Termine nach vorgängiger Vereinbarung: Tel. 044 786 73 49 oder E-Mail

Kontakt
Erbschaftsamt Höfe
Roosstrasse 3
Postfach 228
8832 Wollerau

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