Unsere Dienstleistungen
- Grundstückgeschäfte im Bezirk Höfe: Kaufverträge, Tauschverträge, Schenkungsverträge, Dienstbarkeitsverträge (Wegrecht, Wohnrecht, Baurecht etc.), Pfandverträge (Schuldbriefe etc.), Begründung von Stockwerkeigentum etc.
- Grundbucheinträge und Grundbuchauszüge
- Gesellschaftsrechtliche Geschäfte: Gründung AG und GmbH, Statutenänderungen, Kapitalerhöhungen, Fusionen etc.
- Ehegüter- und Erbrecht: Eheverträge, Erbverträge, Testamente, Erbteilungsverträge (beschränkt auf Grundstücke)
- Errichtung von Stiftungen
- Bürgschaften
- Beglaubigungen von Unterschriften, Abschriften, Auszügen etc.
Weitere Informationen sind auf der Homepage des Notariates Höfe (www.notariat-hoefe.ch) zu finden.
Bitte beachten Sie
- Bei Terminen für Beurkundungen und Beglaubigungen müssen Sie unbedingt einen Ausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen.
- Für Besprechungen im Zusammenhang mit Grundstücken ist es vorteilhaft, wenn Sie sämtliche verfügbaren Unterlagen (Pläne, Verträge, Steuerschatzungen etc.) mitnehmen.
- Für Grundstückgeschäfte nach dem Tod des Eigentümers benötigen wir eine Erbbescheinigung im Original. (Zuständige Stelle für die Ausstellung von Erbbescheinigungen im Kanton Schwyz: Vormundschaftsbehörde der Gemeinde am letzten Wohnsitz des Verstorbenen.)
Onlineschalter und Checklisten
Einen Onlineschalter sowie hilfreiche Checklisten finden Sie hier.
Bankverbindung
Schwyzer Kantonalbank, Pfäffikon
BC 777 Kto. Nr. 174766-0457
IBAN CH38 0077 7001 7476 6045 7
BIC KBSZCH22XXX
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
08.00 - 11.30 Uhr
14.00 - 17.00 Uhr
Termine nach Vereinbarung
Notariat Grundbuchamt Konkursamt Höfe
Roosstr. 3
Postfach 474
8832 Wollerau
Tel. 044 786 73 00
Fax 044 786 73 01
info@notariat-hoefe.ch
Lageplan:
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Unsere Dienstleistungen
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- Gesellschaftsrechtliche Geschäfte: Gründung AG und GmbH, Statutenänderungen, Kapitalerhöhungen, Fusionen etc.
- Ehegüter- und Erbrecht: Eheverträge, Erbverträge, Testamente, Erbteilungsverträge (beschränkt auf Grundstücke)
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- Für Besprechungen im Zusammenhang mit Grundstücken ist es vorteilhaft, wenn Sie sämtliche verfügbaren Unterlagen (Pläne, Verträge, Steuerschatzungen etc.) mitnehmen.
- Für Grundstückgeschäfte nach dem Tod des Eigentümers benötigen wir eine Erbbescheinigung im Original. (Zuständige Stelle für die Ausstellung von Erbbescheinigungen im Kanton Schwyz: Vormundschaftsbehörde der Gemeinde am letzten Wohnsitz des Verstorbenen.)
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